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NO KILL 54
AUF DEM GELÄNDE
Jeder Angler muß vor angemeldet sein per telefon oder per e-mail.
Betreten ohne angelerlaubnis ist verboten.
Aufsuchen des angelplatzes ohne erlaubnis ist verboten.
Haftpflicht versicherung erwünscht.
Nur angler und Angehörige zind auf dem gelände erlaubt.
Jeder Angler Haftet fur sein material.
Eltern Haften fur ihre kinder.
Jeder Anwesende auf dem Gelände muß die andern respectieren (ruhig verhalten besonders nachts).
Das Befahren des Geländes ist nur zum Be und Endladen Erlaubt.
Nur der Eigentümer erlaubt den Zutritt auf das Gelände.
Der Eigentümer Haftet nicht für Diebstahl,Unfall usw.
Baden strängstens Verboten.
ANGELN
Das wieder freilassen gilt für alle Fischarten ausser Katzenwelse, Sonnenbarsche und Waller.
Das Angeln ist nur auf den zugewiesenen Plätzen erlaubt.
Angelplätze dürfen nur mit Erlaubnis des Eigentümers gewechselt werden.
Alle Fische müssen mit gröster Sorgfallt behandelt werden.
Abhagmatte ist Pflicht.
Karpfensäcke sind verboten.
Ein Wundheilmittel für Verletzungen ist Pflicht.
Die Angelruten müssen Beaufsichtigt werden.
Der Betreiber hat das Recht zu jeder Zeit die Montagen zu überprüfen.
HUNDE
Hunde sind erlaubt (ausser Kampfhunde), wenn sie Gehorsam sind.Hundekot muß entsorgt werden.
Hunde müssen versichertt sein und eine chip haben. Ein gültiger Impfpass muß vorhandem sein.
UMGEBUNG
Jeglicher Müll muß in einem Müllsack verstaut werden (ausser glasflaschen).
Der angelplaztz muß sauber gehalten werden.
Offenes Feuer (ausser in einem Grill) ist Verboten.
AUSRÜSTUNG
Grosser Kescher mit feinem Netz.
Abhagmatte.
Betadine.
Hakenlösezange.
Müllsack.
Aschenbecher
STRAFE
Jede Gesetzwiedrige Handlung wird von der Kaution Abgezogen und folgt zum sofortigen ausschluß.
Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht.
Wir Wünschen einen wunderschönen Aufenthalt.